Montag, 22. April 2013

Das gab es schon öfters


Das gab es schon öfters

Verbote und Beschränkungen des privaten Gold- und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen, angefangen von der klassischen Antike über die mittelalterlich-feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungsländern der Neuzeit.
Es gab sie nicht nur in totalitären Diktaturen, sondern auch in demokratischen Ländern.
Ein Überblick (I):
  • 1292-1186 v. Chr.: Im Alten Ägypten war der private Besitz von Gold verboten. Gold galt damals als "königliches" Metall und "Fleisch der Götter".
  • 550-520 v. Chr.: In Sparta war der Besitz von Gold und Silber lange Zeit verboten. Zeitweise wurde auf den privaten Besitz von Edelmetall sogar die Todesstrafe gesetzt.
  • 49 v. Chr: Gaius Julius Caesar ordnete an, dass keine Person mehr als 15.000 Denaren in Gold oder Silber besitzen dürfe.
  • 1273: Kublai Khan, der Kaiser von China, verbot den Privatbesitz von Gold und Silber.
  • 1294: König Gaichatu von Persien verfügte, dass Gold und Silber in Privatbesitz dem Staat übergeben werden musste. Doch die Anordnung musste nach zwei Monaten wieder eingestellt werden, weil der Handel zum Erliegen kam und Unruhen auf den Basaren ausbrachen.
  • 1375: Der chinesische Kaiser Hongwu verbot den Besitz von Gold und Silber.
  • 1720: Unter König Ludwig XV. war der Privatbesitz von mehr als 500 Livre Gold und Silber verboten.
  • 1789: Während der französischen Revolution war es für den einfachen Bürger untersagt, mit Gold- oder Silbergeld zu bezahlen oder zu handeln
  • 1793: In Frankreich wurde der Handel mit Gold- und Silbermünzen verboten.
  • 1918: Goldverbot in der Sowjetunion; die meisten Restriktionen für Privatpersonen wurden erst 1987 wieder aufgehoben
  • 1923: Gold-, Silber und Platinverbot in der Weimarer Republik
  • 1931: Das Kabinett Brüning beschränkte erneut den privaten Goldbesitz
  • 1933: Goldverbot in den USA durch eine Verfügung von Präsident Franklin D. für Unternehmen und Privatpersonen. Im Frühjahr 1933 ging die amerikanische Wirtschaftskrise ins dritte Jahr. Ein großes Problem war die Flut der Bankeninsolvenzen, die durch die Golddeckung des Dollars noch begünstigt wurden. Nach einer Zunahme von Kreditausfällen verloren die Banken das Vertrauen der Sparer. Die Notenbank konnte nicht mit Finanzspritzen aushelfen, da sie nicht über die nötigen Goldreserven verfügte. Das bewog die US-Regierung ein Goldbesitzverbot zu erlassen. Privatpersonen und Unternehmen mussten ihr Gold innerhalb von vier Wochen bei offiziellen Stellen abzuliefern hatten und wurden mit dem Tauschwert in Papierwährung entschädigt. Verstöße wurden mit bis zu zehn Jahren Haft und einer Geldstrafe von bis zu 10.000 US-Dollar sanktioniert. Durch das Dekret von Roosevelt zogen staatliche Stellen privates Gold ein. Dies wurde für "Maßnahmen zur Bekämpfung des Notstandes bei Banken und für andere Zwecke" verwendet. Allerdings gab es eine Freigrenze von 100 Dollar. Dies entsprach etwa 5 Feinunzen Gold. Dadurch war der größte Teil der Bevölkerung von diesem Verbot nicht betroffen. Das Goldverbot von 1933 wurde erst am 31. Dezember 1974 durch Präsident Gerald Ford aufgehoben.
Im zweiten Teil erfahren Sie die Goldbesitzverbote seit 1933 und warum ich nicht an ein Goldbesitzverbot glaube.
Herzlichst, Ihr
Michael Grandt




Goldbesitzverbote gab es schon öfters (2)

Goldbesitzverbote gab es schon öfters (2)

Auch wenn es die letzten Tage hektisch zuging: In den vergangenen 5 Jahren hat der Goldpreis um 49% zugelegt!
Geraten Sie deshalb nicht in Panik bei sinkenden Kursen, denn Sie sollen das gelbe Edelmetall ja als Vermögenssicherung für die Zeit während und nach dem Crash halten.
Verbote und Beschränkungen des privaten Gold- und Silberbesitzes gab es in der Geschichte in allen Gesellschaftssystemen, angefangen von der klassischen Antike über die mittelalterlich-feudale Gesellschaft bis zu den sozialistischen Staaten und Entwicklungsländern der Neuzeit.
Es gab sie nicht nur in totalitären Diktaturen, sondern auch in demokratischen Ländern.
Die Goldbesitzverbote seit 1933:
  • 1936: Goldverbot in Frankreich; Zwangsabtretung von Devisen, ausländischen Wertpapieren und Gold an den Währungsstabilisierungsfonds. Privatpersonen mussten ihren Goldbesitz, soweit er 200 Gramm Feingold überstieg, zugunsten des Fonds verkaufen oder beim Schatzamt anmelden. Dann war eine Wertzuwachssteuer von 100 Prozent zu bezahlen
  • 1936: Goldverbot im Dritten Reich mit Ablieferungspflicht
  • 1938: Goldverbot in Österreich mit Ablieferungspflicht
  • 1939: Gewerbliches Edelmetallbesitzverbot im Dritten Reich mit Beschlagnahme von Edelmetallen aus rüstungstechnischen Gründen
  • 1945: Gold-, Silber- und Platinverbot durch die Alliierten mit Ablieferungspflicht; dies wurde erst 1955 außer Kraft gesetzt
  • 1949: Goldverbot in China; erst 1983 wurde der private Gold- und Silberbesitz wieder legalisiert
  • 1950: Goldverbot in Polen; dies blieb bis 1989 in Kraft
  • 1963: Goldverbot in Indien; der Goldbesitz wurde grundsätzlich für illegal erklärt. Frei war nur noch der Besitz von 50 Gramm Gold (bzw. 20 Gramm bei Jugendlichen) in nicht zu Schmuck verarbeitetem Zustand; das Verbot wurde erst 1990 wieder aufgehoben
  • 1966: Goldverbot in Großbritannien; jedem britischen Bürger wurde untersagt, Goldmünzen zu erwerben, oder weiterhin mehr als vier Goldmünzen zu besitzen. Alle übrigen Münzen mussten der Bank of England abgeliefert werden, die es für die Deckung des Pfund Sterling brauchte; dies galt bis 1971
  • 2012: Goldhandelsverbot in Vietnam
Die Ziele bei jedem der Goldverbote waren dieselben: Die Regierenden eigneten sich das Goldvermögen ihrer Untertanen an. Die Bürger wurden um ihren Besitz gebracht und erhielten als Ausgleich Papiergeld ohne Gegenwert.

Auch in Deutschland ist ein Goldbesitzverbot theoretisch möglich

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert nach Artikel 14 das Eigentum und damit auch freien Goldbesitz. Absatz 3 des Artikels schränkt jedoch ein, dass Enteignungen zum Wohl der Allgemeinheit zulässig sind.
Ich allerdings glaube nicht an ein Goldbesitzverbot in Deutschland. Eher an ein Goldhandelsverbot.
Das würde bedeuten, dass Gold nicht mehr offiziell verkauft werden dürfte. Für die staatlichen Institutionen dürfte es leichter sein, die paar Goldhändler zu kontrollieren, als 82 Millionen Bürger und deren Bankeinlagen.
Aber egal, welches Verbot nun kommen möge. Es hätte Vorteile für Sie: Denn dann würde der Preis der Edelmetalle sprunghaft steigen.
Zwar dürften Sie diese offiziell nicht mehr verwenden, aber als Schwarzmarkt-, Tausch- und Krisenwährung wären Gold und Silber unverzichtbar. Das haben die Erfahrungen der vergangenen Verbote gezeigt.
Sie sollten "Ihr" Gold aber nicht bei einer Bank deponieren. Ein Zugriff auf Bankschließfächer kann im Notfall schnell und effektiv erfolgen.
Bewahren Sie die Unzen zu hause auf. In einem geheimen Tresor oder in irgendeinem anderen Versteck. Glauben Sie mir: Währungen kamen und gingen, Gold aber bleibt – auch in Krisen- und Notzeiten.
Herzlichst, Ihr

Michael Grandt

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